Das Jahreshighlight für engagierte Unternehmen

NRW – Viersen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Veranstalter

XPAD GmbH, Katrin Kraft/ Jörg Brockes

2. Leistungen

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich die Firma XPAD GmbH, Katrin Kraft/ Jörg Brockes , im Folgenden XPAD genannt, Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von XPAD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Bei Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges durch höhere Gewalt, insbesondere durch die Wetterlage beeinflusste Änderungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. XPAD bemüht sich unter diesen Umständen jedoch um ein Ausweichprogramm oder –termin.
Bei Ausfall des Trainings durch Krankheit des Trainers*, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. XPAD bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung von XPAD.

3. (Teilnahme-) bedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Veranstaltungen und Aktivitäten Voraussetzung. Der Auftraggeber und Endkunde verpflichtet sich, XPAD über vorliegende gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht gestattet. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen von XPAD, der Trainer und der Hilfspersonen, strikt zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Kunden nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich XPAD vor, ihn von einer Teilnahme auszuschließen. Es gelten die Stornobedingungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Veranstaltung, hat der Auftraggeber/ Endkunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

4. Haftung

Alle Mitarbeiter von XPAD werden sorgfältig ausgewählt, ausgebildet und in die nötigen Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen. Die Veranstaltungen sind z.T. mit besonderen Risiken behaftet, die dem Auftraggeber und Endkunden bekannt sind. Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht daher auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von XPAD nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Alle Teilnehmer an Veranstaltungen von XPAD sind über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
Für Sach- und Vermögensschäden haftet XPAD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Für den Verlust von Eigentum beziehungsweise den Diebstahl oder die Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer, wenn sie von Dritten begangen werden, haftet XPAD nicht.

5. Haftung der Teilnehmer

Der Teilnehmer haftet für die von ihm herbei geführten Schäden. Dies gilt vor allem auch für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder durch Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände die dem Teilnehmer für die Dauer der Veranstaltung leihweise überlassen wurden. 

6. Mitwirkungspflicht

Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den Begleitpersonen der Gruppe. Unsere Referenten sind verantwortlich für den Ablauf des Programms. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendgruppenbedürfen der vorherigen Vereinbarung.

7. Vertragsabschluss

Schriftlich verfasste Angebote behalten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes. Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn XPAD die schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt oder eine abweichende Regelung hierzu schriftlich von XPAD bestätigt wurde.

8. Zahlungsbedingungen

Mit Vertragsabschluss wird die Auftragssumme inklusive aller Nebenkosten sofort fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese auf das Konto von XPAD zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die vereinbarten Programmkosten für die fehlenden Teilnehmer zu entrichten. Bei Angeboten mit Übernachtungs‐ und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen (Beherbergungs-) Betriebes an. Diese Geschäftsbedingungen liegen ggf. bei.

9. Stornoregelungen

Bei Absage durch den Auftraggeber bis 35 Tage vor Beginn der Veranstaltung erhebt XPAD eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 40,‐€. Bei Absage innerhalb von 34 Tagen vor Beginn der Veranstaltung kann XPAD folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
34 ‐ 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25%
13 ‐ 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%
ab 6. Tag vor Beginn der Veranstaltung 90%
der gesamten Auftragssumme.

10. Nutzungsrechte

Die von XPAD angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von XPAD und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden.

11. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Insbesondere werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspanters nur für vertraulich vereinbarte Zwecke verarbeitet und genutzt sowie gegen unbefugten Zugriff gesichert sowie nur nach ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergeben.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Viersen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.
* Zur Vereinfachung der Darstellung wird im Weiteren die männliche Form verwendet; in jedem Fall ist dabei jedoch implizit auch die entsprechende weibliche Form gemeint.